Gesundheit und Wohlbefinden von Risikogruppen auch in Extremsituationen schützen

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Auf Initiative der Regierungsfraktionen gemeinsam mit der CDU-Fraktion wurde in der 83. Sitzung des Thüringer Landtags am 9. Juni 2022 der Beschluss gefasst, um Gesundheit und Wohlbefinden von Risikogruppen auch in Extremsituationen zu schützen.

Menschen mit einem besonders hohen Risiko, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren und mit einer höheren Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung, wie insbesondere Hochaltrige, aber auch Vorerkrankte oder Menschen mit Behinderungen, litten während der Corona-Pandemie besonders unter der Einschränkung der Kontakte. Über einen langen Zeitraum waren diese Beschränkungen jedoch das effektivste Mittel, um die Infektion mit dem gerade für diese Personengruppen besonders gefährlichen Coronavirus SARS-CoV-2 einzuschränken. Das bedeutete für Risikogruppen: Einerseits lebten sie in ständiger Angst vor einer unsichtbaren und tödlichen Bedrohung. Die Beschränkung der physischen Kontakte blieb das effektivste Mittel, um diese Bedrohung einzuschränken. Doch genau diese Beschränkung der Kontakte bedeutet: Je länger die Corona-Pandemie andauerte, umso stärker litten Menschen mit höherem Risiko an Einsamkeit und sozialer Distanz.

Auch wenn sich Deutschland in der Übergangsphase vom pandemischen in ein endemisches Geschehen befindet, so kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, wann dieser Vorgang abgeschlossen ist. Den Menschen in den Thüringer Einrichtungen der Pflege und der Behindertenhilfe sollen im Falle des erneuten Auftretens eines lebensbedrohlichen Virus nicht erneut - wenn auch zur Aufrechterhaltung ihres eigenen Schutzes - die Vereinsamung drohen.

Die Pflegenden in der häuslichen, ambulanten und stationären Pflege haben in den vergangenen Monaten Herausragendes geleistet, um der Einsamkeit der ihnen Anvertrauten entgegenzuwirken. Dazu wurden schnell auch innovative Möglichkeiten des kontaktlosen Miteinanders gefunden. Diese Innovationskraft und Empathie wollen wir unterstützen, beispielsweise indem bestehende bürokratische Vorgaben für die Pflegekräfte auf den Prüfstand gestellt werden oder bestehende unterstützende Programme wie AGATHE ausgebaut werden. Dies kann allerdings nur eine kleine Ergänzung zu den notwendigen Strukturreformen zur grundlegenden Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege sein.

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