Evaluierung des Thüringer Gesetzes zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes

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In der Begründung zum "Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes" von 2008 heißt es: "Früherkennungsuntersuchungen sind ein wichtiges Angebot an Familien mit Kindern, um eine Gefährdung der körperlichen, psychischen oder geistigen Entwicklung von Kindern frühzeitig erkennen und ihnen durch präventive Maßnahmen rechtzeitig begegnen zu können." (vgl. Drucksache 4/4249). Entsprechend war das Ziel des Gesetzes die Erhöhung der Teilnahmezahlen in Thüringen. Durch die gesteigerte Häufigkeit und Regelmäßigkeit von Früherkennungsuntersuchungen sollten "ggf. (…) auch Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch erkannt werden." Vier Jahre nach Einführung der gesetzlichen Bestimmungen und rechtzeitig vor einer möglichen erneuten Befristung bzw. Entfristung des Gesetzes (vgl. Drucksache 5/5696) ist es Zeit die Regelungen zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Gemäß § 7 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) sind dabei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten und sind Maßnahmen auf Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen (Erfolgskontrolle; § 7 Abs. 5 ThürLHO); so zu verfahren, wäre auch bei der Entfristung eines Gesetzes zu empfehlen. Zusätzlich liegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehrere Beschwerden seitens der Eltern über das Einlade- und Meldeverfahren entsprechend des Gesetzes vor.