Babyklappen und anonyme Geburten in Thüringen

Bild zur News
Der Landtag ersucht die Landesregierung, zu berichten, 1. ob und ggf. inwieweit sich die Landesregierung die Empfehlung des Deutschen Ethikrates zu eigen macht, der sich für die Abschaffung der Babyklappen und der bisherigen Angebote zur anonymen Geburt ausgesprochen hat; 2. wie viele so genannte Babyklappen es in Thüringen gibt, wo sie sich befinden und welche jährlichen Trägerkosten damit verbunden sind; 3. wie viele Kinder in Thüringen in den letzten fünf Jahren anonym geboren wurden und wie die Landesregierung die rechtliche Situation der anonymen Geburt bewertet; 4. inwieweit die Landesregierung bereit ist, sich für den Erhalt der anonymen Geburt im Land einzusetzen. Dabei ist auch von Interesse, wo dies angeboten wird und mit welchen bisherigen Erfolgen. Der Deutsche Ethikrat hat sich in einer Stellungnahme vom 26. November 2009 für eine Abschaffung von Babyklappen und Angeboten zur anonymen Geburt ausgesprochen. Er beruft sich dabei auf das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern. Diese Angebote werden vom so genannten Notstandsrecht nicht abgedeckt. Das Bundesverfassungsgericht (2004) stellt hingegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in den Vordergrund. Damit befindet sich die anonyme Geburt in Deutschland nach wie vor in einer rechtlichen "Grauzone". BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen den dringenden Bedarf auf diesem Gebiet Rechtssicherheit zu schaffen. Die Deutsche Kinderhilfe und auch die Kirchen in Deutschland sind für die Erhaltung von Babyklappen und Angeboten zur anonymen Geburt. Diese Angebote sind sehr niedrigschwellige Angebote für Frauen, die für eine Beratung nicht erreichbar sind. Sie dienen dem Schutz des neugeborenen Kindes. Wenn durch das Angebot von Babyklappen und anonymer Geburt auch nur ein Kinderleben gerettet oder zukünftiger Schaden von ihm abgewendet wird, hat es sich gelohnt. Der Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
Schlagworte
Themen