Schweine und Geflügel

Schweine

Wie bei Rindern sind auch in der Schweinehaltung Vollspaltenböden, bei denen der gesamte Fress-, Liege- und Bewegungsbereich mit einem Spaltenboden ausgestattet ist, in den Ställen verboten. Schweine brauchen darüber hinaus die Gelegenheit, in Erde oder Stroh zu wühlen. Einstreu im Stall und Auslauf in geeigneten Freiflächen sind daher Pflicht. Bioland verpflichtet seine Mitgliedsbetriebe dazu, Zuchtschweine im Sommer in Weidehaltung zu halten.

Schweine sind stets in Gruppen zu halten. Nur Muttersäue kurz vor dem Ferkeln und in der Säugezeit dürfen allein gehalten werden. Ferkel müssen bei der Muttersau belassen werden. Sie in Käfigen allein zu halten, ist verboten.

In konventioneller Haltung werden Ferkeln oftmals bald nach der Geburt die Schwänze kupiert und die spitzen Zähne abgekniffen, um die Gefahr der gegenseitigen Verletzung zu verringern. Dies ist im Biolandbau verboten. Demeter und Naturland verbieten das Zähnekneifen grundsätzlich, während die EG-Öko-Verordnung und Bioland es in genehmigten Einzelfällen zulassen. Auch das Abschleifen der Zähne von Ferkeln ist nicht zur Prophylaxe sondern nur in begründeten Einzelfällen zulässig.

Geflügel

Geflügel in Käfigen zu halten, ist im Bio-Landbau verboten, da die Tiere hier zu wenig Platz und keine Möglichkeit zu arttypischem Verhalten haben. Allem Geflügel ist in ökologischer Haltung Auslauf zu gewähren. Enten und Gänse brauchen darüber hinaus Zugang zu Gewässern wie Bächen, Seen oder Teichen.

Die Bodenfläche in Geflügelställen muss mindestens auf einem Drittel mit Stroh oder anderen Materialien eingestreut sein, damit die Tier scharren und picken können. Künstliches Licht in den Ställen muss für mindestens acht Stunden durchgängig gelöscht werden, um den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere zu erhalten.

Artgerechte Haltung bezieht auch Transporte mit ein. Da einer Vielzahl landwirtschaftlicher Betriebe nur wenige Schlachthöfe gegenüber stehen, müssen die Tiere in aller Regel über längere Strecken dort hin transportiert werden. Das bedeutet für sie Stress durch Gedränge, Wärme, Geschaukel und Krach. Die EG-Öko-Verordnung schreibt lediglich vor, dass die in den Mitgliedstaaten geltenden Gesetze für Tiertransporte eingehalten werden müssen. In Deutschland ist dies die Tierschutztransportverordnung. Danach dürfen Tiertransporte in der Regel höchstens acht Stunden dauern. Die ökologischen Anbauverbände beschränken die Transportzeit dagegen auf höchstens vier Stunden oder 200 km. Dabei sollten die Fahrten möglichst am frühen Morgen oder in der Nacht stattfinden, um Hitze und Stress für die Tiere zu vermeiden. Elektrische Treibhilfen sind nach ihren Richtlinien grundsätzlich verboten. Zudem sind Beruhigungsmedikamente für die Tiere unzulässig.

Quelle: http://www.oeko-fair.de/ressourcen-bewahren/bio-landbau/erzeugung-der-rohstoffe/tierhaltung/artgerechte-haltung/artgerechte-haltung2