Zum Urteil im "Knockout 51"-Prozess erklärt Madeleine Henfling, Sprecherin für Innenpolitik und Antifaschismus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Das heute getroffene Urteil bleibt, hinsichtlich der Strafzumessung sowie Urteilsbegründung, eindeutig hinter den Erwartungen und auch den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Damit droht die Verharmlosung von "Knockout 51" und ein schwieriges Signal an die extrem rechte Szene. Mit Verwunderung haben wir bereits zu Prozessbeginn vernommen, dass es sich bei "Knockout 51" laut Gericht nicht um eine ‚terroristische Vereinigung‘ handeln solle. Es entsteht der Eindruck, dass das Gericht die Gefährlichkeit trotz der bisherigen Körperverletzungen, Widerstandsdelikte, der Informationsweitergabe aus der Polizei zur möglichen Strafvereitelung, die Vorstellung von einem Nazi-Kiez in Eisenach sowie die Kontakte in rechtsterroristische Netzwerke nicht ausreichend einordnen und würdigen konnte.“
„Unabhängig von einer möglichen Revision der Bundesanwaltschaft, ist klar, dass damit nur ein Bruchteil der Aufarbeitung der Vorgänge rund um "Knockout 51" abgeschlossen ist. Die heute Verurteilten, insbesondere Leon R., sind seit Jahren den Behörden bekannt, gegen sie liefen in der Vergangenheit zahlreiche Ermittlungsverfahren, Recherchegruppen zeigten die Verbindungen in rechtsterroristische Netzwerke auf und Antifaschist*innen warnten vor ihnen. Nicht ohne Grund schritt die Bundesanwaltschaft ein, obwohl die Gefahr der Gruppe auch allen in Thüringen hätte klar sein müssen. Statt hilfloser Forderungen nach mehr Verfassungsschutz, braucht es nun eine ehrliche Aufarbeitung der Versäumnisse der Thüringer Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, die diese Aktivitäten nicht unterbunden haben, die Verfolgung der Informationsweitergabe aus der Polizei selber und der Rolle des neonazistischen Umfelds in Eisenach sowie bundesweiter rechter Netzwerke“, schließt Henfling.
Mit 3 Jahren und 10 Monaten für Leon R. bleiben die Urteile deutlich unter den von der Bundesanwaltschaft geforderten Haftstrafen. Diese hatte das Gericht in ihrem Plädoyer für die Nichtzulassung der Anklage hinsichtlich einer „terroristischer Vereinigung“ und der Beweiswürdigung wegen geplanter tödlicher Gewalt gegen politische Gegner kritisiert. "Knockout 51" hatte unter anderen versucht einen „Nazi-Kiez“ in Eisenach zu errichten, bewaffnet vor dem AJZ in Erfurt gelauert und dabei versucht eine Auseinandersetzung zu provozieren sowie Schießtrainings durchgeführt. Im Prozess wurden auch immer wieder thematisiert, dass Polizeibeamte Informationen an die Vereinigung weitergegeben haben. Hierzu laufen interne Ermittlungen gegen sechs Beamt*innen bei der StA Gera.