Verfassungsfrage bleibt bei Hartz IV akut

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Die sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält nach der Einigung zwischen Koalition und SPD zu Hartz-IV eine erneute Klage beim Bundesverfassungsgericht für unausweichlich.

„Bei der entschiedenen Frage nach der verfassungskonformen Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze verweigerte sich Schwarz-Gelb bis zuletzt“, sagt die Vorsitzende der bündnisgrünen Fraktion, Anja Siegesmund. „Die Willkür bleibt mit dem gestrigen Ergebnis in weiten Teilen bestehen“, so Siegesmund. Zudem entspreche die jetzt vorgesehene Erhöhung um weitere drei Euro zum 1. Januar 2012 gerade einmal der rechtlich notwendigen Berücksichtigung der Preissteigerung von 2010.

Die bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende bedauert, dass die SPD der Regierungskoalition letztlich komplett nachgegeben hat. „Von uns erwarten die Bürgerinnen und Bürger jedoch eine ehrliche, sachgerechte und zielführende Auseinandersetzung mit der Grundsicherung. Das war mit den schwarz-gelben Ideologen nicht möglich“, erklärt Siegesmund. Sie hält den Ausstieg der grünen Verhandlungsführer daher für richtig und konsequent. „Wir können ja keinem Kompromiss zustimmen, der unserer Meinung nach die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt.“ Die Verfassungsrichter hatten vor allem die nicht transparente und sachgerechte Berechnung der Regelsätze kritisiert.

„BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnten in den Verhandlungen trotz großer Widerstände durch die Bundesregierung immerhin einen Teil des schwarz-gelben Murkses bei der Reform korrigieren“, so Siegesmund weiter. Sie nennt als Beispiele das deutlich erhöhte und erweiterte Bildungspaket für Kinder, die Unterstützung der Kommunen und die überfällige Einführung von Mindestlöhnen in der Zeitarbeitsbranche. „Das jetzige Ergebnis kann jedoch nur eine Übergangslösung sein – das wird Karlsruhe mit Sicherheit bald erneut beschäftigen“, sagt die Grünen-Politikerin.