17. Juni erinnert an den Volksaufstand und die Opfer von SED-Unrecht und Willkürherrschaft

Astrid Rothe-Beinlich Kanzniederlegung Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße

Seit 2013 wird der 17. Juni in Thüringen als Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts begangen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Aufarbeitung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Vor 71 Jahren entwickelte sich ein Streik für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen in Ost-Berlin zu einem landesweiten Aufstand gegen die SED-Diktatur, der schließlich blutig niedergeschlagen wurde. Am 17. Juni gedenken wir der Opfer, Toten und Verhafteten und erinnern zugleich an den ersten mühsam erkämpften Schritt zur Beendigung der SED-Diktatur in Ostdeutschland. Wir gedenken aller, die im Widerstand gegen die Willkür ihr Leben ließen. Zudem gilt unsere Unterstützung denen, die in der Folge zu Opfern des SED-Unrechts wurden und noch heute mit den Folgen zu leben haben.“

Als bündnisgrüne Fraktion, die, ihre Wurzeln in der Bürgerbewegung der DDR hat, sind wir froh, dass die Novellierung des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes vorangeht, unterstützen jedoch auch die einhellige Kritik der Beauftragten für Aufarbeitung am Referentenentwurf. 

„Dazu zählt neben der angemessenen Ausgestaltung der Höhe der Leistungen für Zwangsausgesiedelte, der Dynamisierung der sogenannten „Opferrente“ sowie der Schaffung einer Möglichkeit des wiederholten Antrags bei der strafrechtlichen Rehabilitierung die dringend notwendige Aufnahme eines Vorschlags zur Erleichterung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden. Bittere Realität ist: Bislang scheitert die breite Mehrheit der SED-Opfer bei der Anerkennung ihrer verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden. Wir hoffen daher auf eine entsprechende Überarbeitung seitens des Bundesjustizministeriums“, schließt Rothe-Beinlich.

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