Freiheitsentziehende Unterbringungen im Haus Christophorus in Mühlhausen

Plenum Juni

Das Ökumenische Hainich-Klinikum betreibt seit Mai 2020 in Mühlhausen das Haus Christophorus als einzige Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung mit freiheitsentziehender Unterbringung nach § 42 Abs. 5 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit § 1631b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Freistaat Thüringen. Bis zu 14 Kinder und Jugendliche leben dort nach Angaben der Einrichtung in zwei Gruppen mit jeweils sieben Plätzen für maximal zwei Jahre.