Das Ökumenische Hainich-Klinikum betreibt seit Mai 2020 in Mühlhausen das Haus Christophorus als einzige Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung mit freiheitsentziehender Unterbringung nach § 42 Abs. 5 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit § 1631b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Freistaat Thüringen. Bis zu 14 Kinder und Jugendliche leben dort nach Angaben der Einrichtung in zwei Gruppen mit jeweils sieben Plätzen für maximal zwei Jahre.
Themen