Sachstand bei der Reaktivierung der Werrabahn und der Sicherung der Werrabahntrasse als Betriebsanlage der Eisenbahn nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Teil I

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Die Reaktivierung der Werrabahn ist erklärtes Ziel der Thüringer Landesregierung. Der Bahnlückenschluss zwischen Thüringen und Bayern ist sowohl im Regionalplan Südwestthüringen als auch dem Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 verankert. Im Jahr 2020 hat das Bahnprojekt durch die Berücksichtigung im Deutschland-Takt neuen Rückenwind von Bundesebene erhalten. lm Juni 2021 präsentierte die Deutsche Bahn AG ein bundesweites Reaktivierungsprogramm mit insgesamt 20 Eisenbahnstrecken, bei dem auch der Werrabahnlückenschluss aufgeführt wird. Und schließlich haben im Juli 2021 insgesamt 23 Gebietskörperschaften, Wirtschaftskammern und Interessenverbände sowie Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des Bundes, der Freistaaten Bayern und Thüringen den Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Interessengemeinschaft (IG) "Schienenlückenschluss Coburg-Südthüringen" unterzeichnet. Maßgeblich unterstützt wird dieser Prozess von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen und der IHK zu Coburg.

Von zentraler Bedeutung für das thüringisch-bayerische Schienenprojekt ist die Sicherung der Trasse als Betriebsanlage der Eisenbahn im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (§ 23 AEG). Den Status als Betriebsanlage der Eisenbahn beziehungsweise "gewidmete Bahntrasse" bestätigte die Bundesregierung für die Werrabahntrasse mit der Antwort auf eine Kleine Anfrage bereits im März 2020 grundsätzlich (siehe Bundestagsdrucksache 19/18384).

Mit dem Status als Betriebsanlage der Eisenbahn unvereinbar ist daher die Überbauung der Werrabahntrasse durch die Verlegung der Kreisstraße 530 (K 530) südöstlich von Eisfeld. Das Straßenbauvorhaben, für das der Landkreis Hildburghausen kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt hat und somit keine Abwägung öffentlicher und privater Belange stattfinden konnte, steht damit eisenbahnrechtlichen Aspekten aber auch Zielen der Regional- und Landesplanung diametral entgegen.

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