Veröffentlichung von Informationen zur Qualität von Pflegeeinrichtungen in Thüringen

Pflegende Hände

Einer Analyse des Projekts "Weisse Liste" der Bertelsmann Stiftung zufolge werden in einem Großteil der Bundesländer die Prüfergebnisse der für die Heimaufsicht zuständigen Behörden nicht oder nur unzureichend veröffentlicht. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen erfahren so oft nichts darüber, ob in einem Heim die Qualität stimmt oder ob beispielsweise Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind. Um die Situation zu verbessern, empfiehlt die Weisse Liste, dass alle Bundesländer die den Aufsichtsbehörden vorliegenden für die Pflegequalität relevanten Daten zentral im Internet veröffentlichen. Auch die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege fordert, dass alle Bundesländer wichtige Informationen zur Qualität von Pflegeeinrichtungen so veröffentlichen, dass sie Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einfach zugänglich sind. In Thüringen ist eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse gesetzlich nicht vorgeschrieben.