Übertragung der Aufgaben aus dem Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ThürAGProstSchG) an die Landkreise und kreisfreien Städte

Septemberplenum

Mit der Verabschiedung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ThürAGProstSchG) werden die Aufgaben des Prostituiertenschutzgesetzes auf die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Das Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 19 für den Freistaat Thüringen veröffentlicht und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Kontakt