Kommunale Regulierungen in Thüringen zu Tier- und Umweltschutz

Tulpe Kies

Sogenannte Schottergärten werden in zunehmendem Maß von Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern angelegt. Diese Gärten gelten unter Naturschützerinnen und Naturschützern insbesondere als insektenfeindlich. Auch für Kleinsäuger und Reptilien bieten solche Gärten kaum Lebensraum. Zahlreiche Kommunen und zum Beispiel auch das Bundesland Baden-Württemberg haben deshalb das Anlegen solcher Gärten untersagt.
Der Einsatz von Tieren in Zirkussen und auf Jahrmärkten wird in manchen Kommunen ebenfalls aus Tierschutzgründen reguliert.
Die Kommunen unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.