Verkündung des NSU-Urteils jährt sich am 11. Juli zum zweiten Mal

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„Zwei Jahre nach Verkündung des NSU-Urteils am 11. Juli 2018 wird deutlicher denn je, dass es kein Ende der Auseinandersetzung und Aufklärung des NSU-Komplexes geben darf“, betont Madeleine Henfling, Sprecherin für Antifaschismus und Innenpolitik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag.

„Obwohl die Untersuchungsausschüsse abgeschlossen sind, gibt es weiterhin Aufklärungsbedarf. So sind zum Beispiel noch immer nicht alle Fragen um den Mord an der aus Thüringen stammenden Polizistin Michèle Kiesewetter  sowie zum Unterstützernetzwerk geklärt. Wir müssen weiter hartnäckig bei der Aufarbeitung bleiben und dabei alle Beteiligten in die Pflicht nehmen“, bekräftigt Henfling. „Ein Abhaken und Übergehen zur Tagesordnung darf es nicht geben. Mit dem NSU-Urteil hörte der Rechtsterrorismus nicht auf, wie  die Ermordung von Walter Lübcke und die Anschläge in Halle und Hanau zeigen.“

Im kommenden Plenum reicht die Regierungskoalition deshalb einen Antrag zur „Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtages“ ein. „Die Überführung in ein breit zugängliches Archiv soll aus unserer Sicht das Ziel sein, da so weiter mit den Akten gearbeitet werden kann. Das ist besonders wichtig für die weitere Aufarbeitung und Berichterstattung zum NSU“, erklärt Henfling dazu.

„Auch bei der Umsetzung der Konsequenzen aus dem NSU-Komplex sind wir noch lange nicht am Ende. Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung der Polizeivertrauensstelle ein, die unabhängig arbeitet, auch für Beamt*innen zuständig ist und eigene Ermittlungskompetenzen hat. Hier appelliere ich an die Gewerkschaften und Personalräte, diesen Schritt zu ermöglichen.“