Gerichtliche Konsequenzen aus extrem rechten Versammlungen

Rechtsrock

Seit Jahren werden Rechtsrockkonzerte in Thüringen als Versammlungen angemeldet. Sie genießen somit den Schutz des Artikels 8 des Grundgesetzes. Aber auch Liederabende und andere rechtsextreme Veranstaltungen werden zum Teil als Versammlungen angemeldet und auch von den Versammlungsbehörden als solche genehmigt.