![Rechtsrock](/system/files/styles/gft_content_full_gft_desktop_1_5x/private/image/Nazi_Rechtsrock_PIXABAY_0.jpg?h=30c08e7f&itok=cxADJ3ZM)
Seit Jahren werden Rechtsrockkonzerte in Thüringen als Versammlungen angemeldet. Sie genießen somit den Schutz des Artikels 8 des Grundgesetzes. Aber auch Liederabende und andere rechtsextreme Veranstaltungen werden zum Teil als Versammlungen angemeldet und auch von den Versammlungsbehörden als solche genehmigt.