Borkenkäfer wirksam bekämpfen, großflächiges Absterben Thüringer Wälder verhindern!

Wald Plaue

Mit dem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zum Thüringer Haushaltsgesetz 2020 werden Maßnahmen auf den Weg gebracht, die das großflächige Absterben der Thüringer Wälder verhindern sollen.

Nach den Sturmschäden in Thüringer Wäldern im letzten und in diesem Jahr sowie dem extrem trockenen und heißen Sommer 2018 ist eine Massenentwicklung des Borkenkäfers in den Fichtenwäldern zu verzeichnen. Die durch den Borkenkäfer verursachten Schäden sind immens. Die Fichte ist mit fast 40 Prozent noch immer die häufigste Baumart in Thüringen. Es droht folglich ein Waldverlust von historischen Ausmaßen.

Da es auch in den benachbarten Bundesländern und europäischen Nachbarländern ähnlich schlimme Katastrophen gegeben hat, ist der Holzmarkt zusammengebrochen. Dennoch müssen Lohnunternehmer weiter bezahlt werden, befallenes Holz aus dem Wald gefahren werden, Wege offen gehalten und Pflanzen für die Wiederaufforstung bestellt werden. Viele Waldbesitzer fragen sich, wie sie dies noch leisten sollen. Das System der nachhaltigen Forstwirtschaft in Thüringen droht zum Erliegen zu kommen.

Bedingt durch die hohe Nachfrage und Mehraufwendungen in Kalamitätshieben ist das Preisniveau für die Beauftragung forstlicher Dienstleistungsunternehmen signifikant gestiegen. Der Fördersatz für die Aufarbeitung von Kalamitätsholz ist deshalb neu zu kalkulieren und die bestehende Richtlinie im Ergebnis anzupassen.

Gerade die kleinen und mittleren Waldbesitzer, Kommunen, Waldgenossenschaften und Kirchengemeinden brauchen ein Zeichen, dass es "weiter geht" und sie in dieser Ausnahmesituation nicht allein stehen. Daher soll die Aufarbeitung von befallenen Bäumen stärker als bisher gefördert werden, um den zwischenzeitlichen Preisverfall auszugleichen und Anreize zu setzen, die Bäume dennoch zu fällen. Das Fällen und der Abtransport von befallenem Holz ist die einzige Möglichkeit, den Käfer zu bekämpfen.

Zur Bewältigung der aktuellen Schädigungen des Waldes wird besonders bei den Zusammenschlüssen mit einem hohen Kleinprivatwaldanteil zusätzliches Personal benötigt. Nur dann sind dringende Aufgaben wie das Auffinden von Käferbäumen, die Koordinierung der Bekämpfungsmaßnahmen und der Holzvermarktung sowie die Wiederbewaldung, die katastrophenbedingt zu den regulären Tätigkeitsfeldern hinzukommen, zu meistern. Damit wird letztlich auch der Bestand dieser wichtigen privatwirtschaftlichen Strukturen gesichert. Der Zuschuss soll 100 Prozent der Ausgaben für zusätzliches, fest angestelltes Personal in leistungsfähigen Zusammenschlüssen und ausgewählten Kommunen betragen.

Vorsorge ist besser als Nachsorge. Es ist auch für den Freistaat selbst wesentlich günstiger, jetzt zu intervenieren und das System der nachhaltigen Waldwirtschaft zu stützen als zu einem späteren Zeitpunkt. Daher sollen auch tote Bäume, in denen Borkenkäfer nicht mehr brüten können, im Wald belassen werden, um beispielsweise den Waldboden zu halten. Dies wird deutlich günstiger sein, als die mühsame Bekämpfung von Bodenerosion und Hochwasserschäden, die sonst drohen. Auch der Verlust des touristischen Wertes sowie von Arbeitsplätzen und Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum würden kaum wiederherzustellen sein. Schließlich droht durch das großflächige Absterben von Wäldern eine Freisetzung von Treibhausgasen, die die Erreichung der Klimaziele unmöglich macht.

Das Aufsuchen der Käferflächen, die Anleitung und Unterstützung der oftmals überforderten Waldeigentümer bei der Sanierung und die Vermarktung und Verbringung des befallenen Holzes aus dem Wald stellen einen rein kalamitätsbedingten Arbeitsschwerpunkt der Landesforstanstalt dar. Die personelle Ausstattung der Landesforstanstalt ist auf diese Sondersituation nicht ausgelegt. Die Beratung des Privat- und Körperschaftswaldes und die Durchführung der forsttechnischen Leitung und des forsttechnischen Betriebs sind deren gesetzliche Aufgaben nach § 28 Thüringer Waldgesetz in Verbindung mit § 2 Thüringer Gesetz über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts "ThüringenForst". Der Landtag bittet deshalb die Landesregierung, die Bereitstellung der benötigten Mittel im Jahr 2019 durch überplanmäßige Ausgaben zu ermöglichen. Noch kann verhindert werden, dass am Ende des Sommers 2019 die berühmten grünen Waldwipfel Thüringens braun sind. Die Försterinnen und Förster sowie 200.000 Privatwaldbesitzerinnen und -besitzer in Thüringen wissen auch, wie sie dies verhindern. Aber sie brauchen die Hilfe des Staates. Jetzt! Die Ausweitung der bestehenden Fördermöglichkeiten ist deshalb schnell umzusetzen.