Guter Tag für den Naturschutz in Thüringen

Biene_Blume

 
Der Thüringer Landtag hat heute mit dem „Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts“ das Landesrecht an die veränderten bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Dazu nehmen die naturschutzpolitischen Sprecher*innen der Koalitionsfraktionen wie folgt Stellung:
 
„Das neue Thüringer Naturschutzrecht schafft die Rechtsgrundlage für eine Kompensationsverordnung und gibt damit eine Antwort auf den fortschreitenden Flächenverbrauch der vergangenen Jahre. Besonders hervorgehoben und damit vom Gesetzgeber betont wird der Vorrang von Entsiegelungsmaßnahmen bei Versiegelungsmaßnahmen. Mit einem Vorrang von regionalen Flächenpools sichert die Novelle komplexe Kompensationsmaßnahmen, entlastet Vorhabenträger und nimmt Druck von landwirtschaftliche Flächen. Damit treten wir dem Flächenfraß in Thüringen wirkungsvoll entgegen. Das generelle Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft wird mit der Novelle noch besser an die Praxis angepasst und der Vollzug der Eingriffsregelung modern ausgestaltet“, erläutert der Fachpolitiker Tilo Kummer für die Fraktion DIE LINKE.
 
„Mit dem heutigen Beschluss haben wir einen umfassenden öffentlichen und besonders langwierigen Beratungsprozess zum Abschluss gebracht“, freut sich die SPD-Naturschutzexpertin Dagmar Becker. „Thüringen nutzt damit seine länderspezifischen Kompetenz und schafft die Voraussetzung für schnellere Entscheidungen der Naturschutzverwaltung in der Praxis. Ein wichtiges Beispiel ist die Verankerung der Natura 2000-Stationen im neuen Landesnaturschutzgesetz. Mit dem seit 2015 eingerichteten Netz aus mittlerweile 12 Natura 2000-Stationen und einem Kompetenzzentrum unterstützt der Freistaat den flächendecken Erhalt, die Wiederherstellung und die Vernetzung schützenswerter Lebensräume im Offenland und im Wald. Diese Sicherungsmaßnahmen sind angesichts von Artensterben und Klimawandel ein wichtiger Rettungsanker für die biologische Vielfalt in Thüringen“, schlussfolgert Becker.
 
„Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist ein ständiges Diskussionsthema“, beschreibt Roberto Kobelt, naturschutzpolitischer Sprecher der Bündnisgrünen, die Situation. „Mit der Zugehörigkeit Thüringens zum Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen ist es nur folgerichtig, dass jetzt der Freistaat in Naturschutzgebieten und Nationalparken den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen generell verbietet. Damit bedarf es keiner Einzelfallregelung in jeder Schutzgebietsverordnung mehr. Wir setzen damit das um, was eine Mehrheit der Bevölkerung erwartet und schützen natürliche Prozesse in unserer Umwelt“, macht der bündnisgrüne Abgeordnete Kobelt deutlich. „Angesichts der zugespitzten Lage um den Artenrückgang im Wechselspiel mit dem Klimawandel ist dauerhaftes Monitoring der Situation sehr wichtig. Hervorzuheben ist deshalb, das künftig in einen ´Bericht über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Thüringen‘ der Status regelmäßig zur Verfügung gestellt wird“.
 
„Mit der heutigen Entscheidung für ein modernes Naturschutzrecht in Thüringen setzen wir den Koalitionsvertrag um und passen den Freistaat an wichtige aktuelle Entwicklungen und Erfordernisse im Naturschutz an. Thüringen zeigt sich damit entscheidungsstark und unterstützt die Entwicklungen wie die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument und trifft einen wirkungsvolleren rechtssicheren Schutz seiner Alleen. Deshalb ist dies ein guter Tag für den Naturschutz in Thüringen“, schließen naturschutzpolitischen Sprecher*innen der Koalitionsfraktionen.