Bibliotheken als Bildungseinrichtungen anerkennen und fördern

(c) Bündnis 90 / Die Grünen

Aus Anlass der bundesweiten Aktionswoche „Treffpunkt Bibliothek“ wurde heute der Bericht zur Lage der Bibliotheken vorgestellt. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungs- und kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:

„Wir halten das in Thüringen existierende Bibliotheksgesetz ebenso wie die Situation unserer Bibliotheken für dringend verbesserungswürdig. Uns fehlen klare Regelungen zur finanziellen Beteiligung des Landes an den Bibliotheken und zum Bestandsschutz derselben. Wir haben seit 1990 fast drei Viertel aller öffentlichen Bibliotheken im Freistaat verloren und diese Tendenz dauert an. Für uns steht fest, dass wir öffentliche Bibliotheken brauchen und zwar flächendeckend. Jedem Menschen in Thüringen muss ein Zugang zu einer Bibliothek in seiner Nähe möglich sein. Für den Freistaat sehen wir hier die Aufgabe, den Kommunen finanzielle Handlungsmöglichkeiten zu schaffen. Das Land selbst sollte sich am Bestandsausbau beteiligen.

Hierfür schlagen wir vor, pro Jahr einen Euro pro EinwohnerIn für Büchereien aufzubringen. Der Freistaat könnte sich daran mit 50 Cent pro EinwohnerIn beteiligen.“ Leider wurde im Landtag von der Regierungskoalition unlängst erklärt, dass sie keinen Nachbesserungsbedarf mit Blick auf die Bibliotheken und das bestehende Gesetz sehe. Insbesondere von Seiten der SPD musste dies überraschen, da sie bis vor kurzem selbst noch das Bibliotheksgesetz qualifizieren wollte.

Folgende sechs Punkte sind aus Sicht der grünen Bildungs- und Kulturpolitikerin für Bibliotheken – insbesondere in Thüringen als Land der Dichter und Denker – ganz besonders wichtig:

1.) Bibliotheken dürfen nicht länger freiwillige Aufgaben sein.

2.) Ein gut erreichbarer Zugang für jeden Bürger und jede Bürgerin zu einer entsprechend ausgestatteten, nutzbaren öffentlichen Bibliothek muss gewährleistet werden. Dafür soll eine Bibliothekenentwicklungsplanung des Landes ins Leben gerufen werden, in der die kommunalen Spitzenverbände, der Thüringer Bibliotheksverband und die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken einbezogen werden soll.

3.) Bibliotheken sollen sich an den aktuellen Anforderungen der multimedialen Medien- und Informationsangebote orientieren und damit einen Beitrag zur kulturellen Integration leisten und der sogenannten „digitalen Spaltung entgegen“ wirken.

4.) Es braucht die Sicherstellung der Finanzierung und ein langfristiges Bekenntnis des Landes zur Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken.

5.) Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen, die der Kooperation im schulischen und im Lesefrühförderungsbereich verpflichtet sind und zudem auch bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund einen wichtigen Beitrag leisten können.

6.) Das Land sollte den Auf- und Ausbau der Bibliotheken durch ein Zwei-Säulen-Finanzierungsmodell fördern – einerseits durch einen jährlichen Zuschuss für Neuerwerbungen von Medien – andererseits durch eine Projektförderung für innovative Ansätze.

„Der Abschlussbericht der Enquetekommission ‚Kultur in Deutschland‘ auf Bundesebene empfiehlt die Errichtung einer Bibliotheksentwicklungsagentur als zentrales Steuerungsinstrument für Innovationen und Qualitätssicherung in den Bibliotheken. Dieser Vorschlag findet unsere volle Unterstützung“, schließt Astrid Rothe-Beinlich.