Rot-rot-grüne Landtagsfraktionen schließen Ausschussberatungen zum Schulgesetz ab

Schulkinder

Im heutigen Bildungsausschuss des Landtages haben sich die Fraktionen von DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abschließend auf ihre Änderungen am Schulgesetzentwurf verständigt.

Mit der heute erfolgten Beschlussempfehlung des Ausschusses kann das neue Schulgesetz im Juni im Landtag in zweiter Lesung beraten und verabschiedet werden. Dazu nehmen die bildungspolitischen Sprecher*innen der Fraktionen wie folgt Stellung:

Der bildungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Wolf, erklärt:

„Anhörungen zu Gesetzen haben für uns die Funktion, dass wir als Gesetzgeber den Gesetzesvorschlag der Landesregierung mit den gesellschaftlichen und unseren politischen Vorstellungen überarbeitet verabschieden wollen.

Mit dem umfangreichen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen stärken wir die Schulen in ihrem Auftrag, jedem Kind die optimale Schullaufbahn zu ermöglichen, mit längerem gemeinsamen Lernen, Ausbau von Ganztagesangeboten und klaren Regelungen für Gutachten im förderpädagogischen Bereich. Auch demokratisieren wir die Thüringer Schulen und schaffen für Eltern und Schüler deutlich mehr Mitsprachemöglichkeiten.

Besonders wichtig ist meiner Fraktion, dass wir die Berufsorientierung als festen Bestandteil in die Lehrpläne aufnehmen wollen, damit möglichst kein Kind mehr ohne berufliche Perspektive die Schule verlässt. Dies ist das modernste Schulgesetz, welches Thüringen je hatte, und wird die Thüringer Schulen in ihrem Auftrag, der besten Förderung aller Kinder, deutlich stärken.“

Dr. Thomas Hartung, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt:

„Das neue Schulgesetz ist ein wichtiger Schritt, um bildungspolitische Versäumnisse früherer CDU-Landesregierungen wettzumachen. Kleinen Schulstandorten, die derzeit nur mit Mühe den Unterricht personell abdecken können und in der Regel keine freien Kapazitäten haben, um an einem individuellen Schulprogramm zu arbeiten, geben wir eine klare Entwicklungsperspektive.

Sie werden durch eine Kooperation mit anderen Schulen ihrer Region erhalten, können zur Unterrichtsabsicherung auf einen größeren gemeinsamen Personalpool zurückgreifen und bekommen endlich eine Möglichkeit, sich innerhalb eines Kooperationsmodells strukturell und inhaltlich-konzeptionell weiterzuentwickeln.

Diesem Weg verweigert sich die CDU bedauerlicherweise. Sie hat keinerlei zukunftsfeste Lösungen für die Thüringer Schulen zu bieten.“

Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, betont abschließend:

„Thüringen erhält erstmalig ein modernes und inklusives Schulgesetz und verabschiedet sich von der gesonderten Schulgesetzgebung.

Mit unseren vorgeschlagenen Änderungen am Schulgesetzentwurf gehen wir den Weg der Demokratisierung von Schule konsequent weiter. Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte der Schülerinnen und Schüler werden gestärkt genauso wie der inklusive Ansatz. Schüler*innen mit Förderbedarfen erhalten durch die grundsätzliche Doppelzählung im gemeinsamen Unterricht mehr Förderung, in dem kleinere Klassen gebildet werden können.

Entgegen aller Stimmungsmache bleibt festzuhalten - es werden in Thüringen aufgrund des Schulgesetzes keine Förderschulen abgeschafft oder geschlossen. Das Gegenteil ist der Fall. Alle Förderbereiche bleiben bestehen, das Elternwahlrecht wird gestärkt und das Feststellungsverfahren einheitlich geregelt. Mit unserem Schulgesetz erhalten alle Schulen sichere Entwicklungsperspektiven.“