Gute Schule für Alle - Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen weiter voranbringen

Demo Vielfalt macht Schule

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für Deutschland verbindlich. Sie trifft Aussagen zu allen Lebensbereichen, beispielsweise zu Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Familie, Freizeit, Kultur, Freiheit und Sicherheit der Person, Meinungsfreiheit sowie politischer Teilhabe. Für all diese Bereiche zielt sie auf die gleichberechtigte Partizipation von Menschen mit Behinderungen ab. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert einen andauernden und längerfristigen Prozess und ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft.

Der Landtag hat sich in der 5. Wahlperiode zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt und dabei erklärt, dass bei der Realisierung eines inklusiven Bildungssystems das Land, die Kommunen und die einzelnen Schulen mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen und Profilen in besonderer Weise gefordert seien.

Die Landesregierung wurde aufgefordert, dem Landtag unter der Berücksichtigung der im Landtagsbeschluss in Drucksache 5/4768 dargestellten Grundsätze einen Entwicklungsplan zur Realisierung eines inklusiven Bildungssystems vorzulegen.

Die Landesregierung ist der damaligen Aufforderung des Landtags gefolgt und hat in einem umfangreichen Dialogprozess mit allen Beteiligten den "Thüringer Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2020" erstellt, der es dem Freistaat Thüringen ermöglicht, schrittweise und transparent ein inklusives Bildungswesen auf allen Ebenen zu entwickeln. Der Entwicklungsplan Inklusion umfasst neben den regionalen Entwicklungsstrategien eine Vielzahl von Maßnahmen und Grundsatzaufgaben, die es konkret durch die Landesregierung zu regeln beziehungsweise umzusetzen gilt.

Mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2020 bedarf der Entwicklungsplan Inklusion einer Aktualisierung und insbesondere in den Regionalteilen der Fortschreibung, damit er auch in Zukunft dem Anspruch gerecht wird, die nächsten Entwicklungsschritte bis zum Jahr 2025 transparent und verlässlich darzustellen.

Da die einzelnen Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen Thüringens einen eigenen, regional differenzierten Stand in der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufweisen, wurde im Thüringer Entwicklungsplan Inklusion auf eine regional differenzierte Analyse der Ausgangslage und ebenfalls eine regional differenzierte Bestimmung von Entwicklungszielen abgestellt. Dieser Weg hat sich bewährt und soll bei der Fortschreibung beibehalten werden.