Klare Verhältnisse zum Schutz der Biologischen Vielfalt

Artenschutz


Zur heutigen ersten Lesung des Naturschutzgesetzes erklärt der naturschutzpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag Roberto Kobelt:

„Ohne eine intakte Natur gefährden wir unsere Lebensgrundlagen. Saubere Luft, fruchtbare Böden, Nahrungsmittel und Trinkwasser brauchen funktionierende Ökosysteme. Wenn aktuell die Hälfte der Insektenarten in Thüringen in ihrem Bestand gefährdet ist, dann besteht erkennbarer Handlungsdruck, sich für einen wirkungsvollen Schutz der biologischen Vielfalt einzusetzen. Diesen Herausforderungen stellt sich Thüringen mit einem modernen Naturschutzrecht“, kommt der Naturschutzpolitiker zu einer positiven Einschätzung des Gesetzentwurfs.

„Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf soll die bedrohte Vielfalt in Thüringen besser dokumentiert, geschützt und wirkungsvoll untereinander vernetzt werden.  Eine wesentliche Grundlage dafür ist das Thüringer Netz von Natura 2000-Stationen, welche diese Arbeit seit 2015 vor Ort leisten und die Kooperation zwischen Kommunen, Landnutzern und Naturschutzverbänden unterstützen. Diese sollen im Landesnaturschutzgesetz verankert und damit auch finanziell dauerhaft abgesichert werden. Das macht Thüringen zu einem bundesweiten Vorreiter im Natur- und Artenschutz“, erklärt der bündnisgrüne Abgeordnete Roberto Kobelt.

Gleichzeitig legt der Gesetzentwurf Grundlagen für eine Kompensationsverordnung. Derzeit werden in Thüringen täglich mehr als drei Hektar neue Siedlungs- und Verkehrsflächen erschlossen. „Was vom Konto der Natur abgehoben wurde, soll ihm wieder zurück gegeben werden, und zwar möglichst "gleichartig und gleichwertig" durch sogenannte Ausgleichsmaßnahmen. Thüringen will dabei einen Vorrang für Maßnahmen aus Flächenpools festlegen und damit Naturschutzmaßnahmen sinnvoll bündeln, die vorrangig in Natura 2000-Gebiete gelenkt werden sollen. Andererseits sollen die landwirtschaftlich hochwertigen Nutzflächen bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen geschont und die landwirtschaftlichen Betriebe dadurch entlastet werden“, freut sich Roberto Kobelt über die fortschrittlichen Regelungen.

„Besonders wichtig ist mir, dass in das Gesetz eine Regelung aufgenommen werden soll, die in hochwertigen Schutzgebietskategorien wie Naturschutzgebieten und Nationalparken ein generelles Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen festschreibt. Es bedarf damit keiner Einzelfallregelung in jeder Schutzgebietsverordnung und schafft klare Verhältnisse zum Schutz der Biologischen Vielfalt. Wir schaffen ein modernes Recht, nehmen aktuelle Entwicklungen auf und setzen wichtige Maßgaben aus dem Koalitionsvertrag um“, schließt Roberto Kobelt.