Weitere Umsetzung einer zeitgemäßen, an der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen orientierten Inklusions- und Teilhabepolitik

Bild zur News

Die Thüringer Landesregierung hat angekündigt, unter Beteiligung der Vereine und Verbände der Betroffenengruppen der Menschen mit Behinderungen, das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) zu novellieren. In einem Bericht soll die aktuelle Umsetzung dieses Vorhabens dargestellt werden.

Das Bundesteilhabegesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Angebote der Eingliederungshilfe sollen am Sozialraum orientiert und inklusiv ausgerichtet sein. Als wichtige Elemente sind die unabhängige Teilhabeberatung gemäß § 32 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und das Budget für Arbeit gemäß § 61 SGB IX sowie andere Leistungsanbieter gemäß § 60 SGB IX zu werten. Diese Regelungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Menschen mit Behinderungen sollen nicht länger vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleiben und ihren Anspruch auf Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft verwirklichen können. Ziel des Budgets für Arbeit ist es, Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsalternativen (zur Werkstatt) zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen sollen durch eine Kombination aus finanzieller Unterstützung und kontinuierlicher personeller Unterstützung am Arbeitsplatz Arbeitsmöglichkeiten bei einem Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wahrnehmen.

Es soll flächendeckend ein träger- und leistungserbringerunabhängiges Netzwerk von Beratungsstellen eingeführt werden, damit Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige einen einfachen Zugang zu einer unabhängigen Beratung haben, die sie über mögliche Leistungen informiert. Dieses Angebot soll durch Menschen mit Behinderungen erfolgen ("Peer Counseling").

Das Land ist durch das Gesetz aufgefordert, Zuständigkeiten für die Ausführung des Gesetzes festzulegen und Rahmenbedingungen für die Umsetzungen der neuen Regelungen vorzugeben.

Der Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird aktuell in neun thematisch gegliederten Arbeitsgruppen unter Beteiligung der Zivilgesellschaft fortgeschrieben. Der inhaltliche Fortschreibungsprozess in den Arbeitsgruppen soll bis Ende Oktober 2017 abgeschlossen sein, so dass in einem Zwischenbericht Ergebnisse mitgeteilt werden können.

Der Maßnahmenplan wurde nach dessen Erarbeitung im Jahr 2012 durch das Kabinett der Landesregierung beschlossen. Um der Bedeutung des fortgeschriebenen Maßnahmenplans und dessen Umsetzung für die Menschen mit Behinderungen noch mehr Nachdruck zu verleihen, ist eine Beschlussfassung durch den Thüringer Landtag geboten.