Zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes

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Zum ersten Kabinettdurchgang des novellierten Thüringer Wassergesetzes erklärt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag Roberto Kobelt:

„Beharrlich haben wir seit 2015 darum gerungen, passende Lösungen für den Freistaat unter anderem bei der Gewässerunterhaltung, bei der Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum oder beim Gewässerschutz durch Gewässerrandstreifen zu finden. Es besteht jetzt die realistische Hoffnung auf ein modernes Gesetzesvorhaben für Thüringen und seine Bürger*innen.

Ich rechne fest damit, dass jetzt endlich eine Gerechtigkeitslücke bei der bisherigen Verpflichtung zum Bau von Kleinkläranlagen geschlossen werden kann. Die neuen Regelungen sind eine Antwort auf die finanzielle Leistungsfähigkeit von Hauseigentümer*innen im ländlichen Raum und gleichzeitig die Grundlage für pragmatischere Abwasserlösungen. Ich hoffe, dass bis zum Inkrafttreten einer Novelle des Thüringer Wassergesetzes der Vollzug bereits ergangener Sanierungsanordnungen ausgesetzt und von einer weiteren Verbescheidung abgesehen werden kann. Der demographische Wandel erfordert pragmatische Antworten, die wir mit dem neuen Wassergesetz geben“, so Roberto Kobelt.

„Die Übertragung der Gewässer- und Deichunterhaltung für Gewässer 2. Ordnung auf künftig 13 Gewässerunterhaltungsverbände ist zukunftsweisend. Wir reagieren damit auf die Herausforderungen des Klimawandels mit wirkungsvolleren Strukturen. Es wird künftig nicht mehr kleinteilig gedacht sondern alle Planungen machen sich künftig am Einzugsgebiet eines Fließgewässers fest. Ein wichtiges Ergebnis ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes in Thüringen.

Die Gewässerökologie wird zudem durch einheitliche Gewässerrandstreifen im Außenbereich und im Innenbereich deutlich verbessert. Unerwünschte diffuse Einträge aus der Landwirtschaft werden so künftig auf ein Minimum reduziert, während die Lebewesen in Bächen, Flüssen und Seen künftig bessere Lebensbedingungen haben werden. So verbinden wir künftig den Hochwasserschutz für die Gemeinden noch besser mit den Ansprüchen des Naturschutzes“, zeigt sich der grüne Umweltpolitiker zufrieden.

Hintergrund: Das Kabinett hat heute im ersten Durchgang den Gesetzentwurf über die Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts behandelt. Das Gesetz geht damit in die Verbändeanhörung und die geplanten Regelungen werden erstmals öffentlich. Damit soll das Thüringer Wasserrecht, an das bereits 2009 novellierte Wasserhaushaltgesetz des Bundes angepasst und grundsätzlich überarbeitet werden. Die kommenden Wochen und Monate bis zur Einbringung in den Landtag werden nun zeigen, inwieweit es gelungen ist, einen pragmatischen Lösungsvorschlag für die Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vorzulegen.

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