Maßnahmen, die die Situation behinderter Menschen weiter verbessern

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„Mit einem umfangreichen Alternativantrag im Bereich Behindertenpolitik der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen zum CDU-Antrag zur Novellierung des Landesbehindertengesetzes sollen zahlreiche Maßnahmen beschlossen werden, die die Situation der Menschen mit Behinderungen im Sinne einer möglichst umfassenden selbstbestimmten Lebensführung weiter verbessern“, so die behindertenpolitischen Sprecherinnen der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen Karola Stange (DIE LINKE), Birgit Pelke (SPD) und Babett Pfefferlein (B90/DIE GRÜNEN).

Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) schaffe keine Sonderrechte, sondern konkretisiere und spezifiziere die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen. Sie formuliere zentrale Bestimmungen und Regelungen für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen.

„In Thüringen möchten wir die UN-BRK auch weiterhin umsetzen. Dazu soll das Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz novelliert werden. Es bedarf einer Kommunikationsstrategie zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Thüringen, welche sich an die anspruchsberechtigten Menschen in Thüringen, an Unternehmen, die Träger der Eingliederungshilfe, Leistungsanbieter und Verbände von Menschen mit Behinderungen richtet. Uns ist wichtig, dass die Kommunen unterstützt werden, so dass anspruchsberechtigte Menschen in Thüringen ab Anfang 2018 ein Budget für Arbeit nutzen können und darüber entsprechend informiert werden. Auch soll mittels des Alternativantrages über die Fortschreibung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-BRK berichtet werden und dieser nach dem Kabinettsbeschluss der Landesregierung im Jahr 2018 dem Landtag zur Beschlussbefassung zugeleitet werden“, teilen Stange, Pelke und Pfefferlein abschließend mit.