Stärkere Differenzierung bei Erosionsschutzmaßnahmen notwendig

(c) Bündnis 90 / Die Grünen

Anlässlich des morgigen zweiten Thüringer Ackerbauforums im Landwirtschaftsamt Leinefelde-Worbis verweist die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die große Bedeutung der EU-Erosionsschutzregelungen.

„Wer in diesem Jahr mit offenen Augen durch das Land gezogen ist, konnte sich selbst ein Bild davon machen, wie schnell fruchtbare Erde nach Starkregenfällen vom Acker weggespült wurde. Bodenfruchtbarkeit ist unabdingbar für unsere Nahrungsmittelproduktion und damit ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Deshalb sind die Erosionsschutzregeln der Europäischen Union unbedingt zu begrüßen“, erklärt Dr. Frank Augsten, agrar- und umweltpolitische Sprecher der bündnisgrünen Fraktion.

Thüringen ist seiner Pflicht nachgekommen und hat die von der EU vorgegebene Ausweisung erosionsgefährdeter Flächen vorgenommen. Auf diesen gelten ab sofort besondere ackerbauliche Bedingungen, die die Bodenerosion eindämmen. Mit der Möglichkeit der Herausnahme von Teilflächen aus großen Feldblöcken wird den Bedingungen der Thüringer Landwirtschaft Rechnung getragen. Auf großen, hängigen Schlägen gibt es oft Bereiche, in denen keine Erosionsgefahr besteht und die richtigerweise von den Bewirtschaftungseinschränkungen ausgenommen werden können.

Trotz dieses Entgegenkommens seitens des Thüringer Agrarministeriums gibt es Härtefälle, für die Lösungen gesucht werden müssen. „Besonders für Ökobetriebe, die aus Gründen der Unkrautbekämpfung auf das Pflügen angewiesen sind, bringt die Regelung Probleme bei der Auswahl ihrer Feldfrüchte. Aber auch konventionelle Betriebe befürchten Einschränkungen in ihrer ohnehin schon engen Fruchtfolge“, so Augsten weiter. „Wir müssen diese Spezialfälle im Auge haben und gemeinsam nach Lösungen suchen, die sowohl dem Erosionsschutz als auch den Betrieben dienen. So wird zum Beispiel die grobe Pflugfurche quer zur Erosionsrichtung von Praktikern als wirksame Maßnahme empfohlen, die sowohl den Ansprüchen des Erosionsschutzes als auch des Landwirtschaftsbetriebes gerecht wird.“