MieterInnenstrommodelle als Baustein der Energiewende

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Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017) im vergangenen Sommer ist die Bundesregierung ermächtigt, eine Verordnung zur Förderung von Mieterstrommodellen zu erlassen und damit die Voraussetzungen für eine Teilhabe von Mieterinnen und Mietern an der Energiewende zu schaffen.

Das Konzept des Mieterstroms, bei dem dezentral vor Ort produzierter Strom direkt am selben Ort von den Mietern von Wohn- und Gewerbeflächen genutzt wird, ist ein richtungsweisendes Instrument im Rahmen der Energiewende. Damit werden neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik erschlossen und die erneuerbaren Energien in die Städte getragen. Mieterstrom trägt dazu bei, dass auch Mieterinnen und Mieter von den Chancen der Energiewende profitieren. Weil Mieterstrom kostengünstig und verbrauchsnah produziert werden kann und Mieterinnen und Mietern eine Identifikationsmöglichkeit mit der "eigenen" Energieerzeugungsanlage vor Ort bietet, erhöht er letztlich auch die Akzeptanz der Energiewende.

Derzeit sind aber die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Mieterstrommodellen mit PV-Strom, die den Mietern einen Kostenvorteil bieten sollen, ungünstig. Da der PV-Strom mit der vollen EEG-Umlage belastet ist, sind je nach Anlagengröße geringe bis gar keine Projektrenditen erzielbar. Ohne zusätzliche Fördermaßnahmen kann das Potenzial für Mieterstrom nicht ausgeschöpft werden. Daher ist eine zeitnahe, durch den Bund zu regelnde Förderung unerlässlich.