Sinnesbehindertengeld im Bundesvergleich

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Das Blindengeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile beziehungsweise Mehrbedarfe für blinde und hochgradig sehschwache Menschen, unabhängig von ihrem Alter, Einkommen und Vermögen. Es ist eine Leistung der Länder, die sehr unterschiedlich in der Höhe ausfällt.

Das Landesblindengeld als Nachteilsausgleich ist keine Sonderleistung, sondern erlaubt den Betroffenen lediglich eine halbwegs gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es ist konzipiert als Ausgleich der blindheitsbedingten Nachteile in einer überwiegend optisch geprägten Umwelt. In den meisten anderen Bundesländern gibt es zusätzliche Nachteilsausgleichszahlungen für Taubblinde und gehörlose Menschen.