Pflanzenabfall-Verordnung zur Kompostverordnung machen

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„Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist sowohl aus abfallwirtschaftlicher als auch aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll und zeitgemäß“, kritisiert der umweltpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Frank Augsten, die Lockerungen zum Verbrennen von Grünschnitt und Pflanzenabfällen. „Die Koalition zündelt erneut in einer wichtigen umweltpolitischen Frage. Mit einer Lockerung der bestehenden Regelungen wird der Verbrennung von Grünabfällen wieder Tür und Tor geöffnet. Mit ihren Änderungen zeigen CDU und SPD, dass sie umweltpolitisch nicht auf der Höhe der Zeit sind“, so Augsten. Anstelle einer Aufweichung der bestehenden Regelungen fordern die Bündnisgrünen ein generelles Brennverbot – ausgenommen Brauchtums-Feuer wie Osterfeuer. Stattdessen sollte es eine Kompostverordnung geben, die sicherstellt, dass Grün- und Gartenabfälle wieder einer Verwertung zugeführt werden. Die Abfallwirtschaft in den Kreisen und kreisfreien Städten muss dazu gewährleisten, dass Grünabfälle sowie Baum- und Strauchschnitt, die auf Privatgrundstücken anfallen, regelmäßig (etwa zweimal pro Jahr) und kostenlos abgeholt werden. „Dass dies sogar betriebswirtschaftlich erfolgreich gelingen kann, zeigen zahlreiche Beispiele in Thüringen und auch außerhalb des Freistaates“, sagt der Abgeordnete. „Auch die vielen Beschwerden aus der Bevölkerung über erhebliche Belästigungen beim unkontrollierten Abbrennen von pflanzlichen Abfällen machen ein Umdenken notwendig, um in einer Kompostverordnung den Vorrang der Kompostierung deutlich hervorzuheben“, schließt Augsten.