Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes

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Die Rechtmäßigkeit von Zulagen der Fraktionen an Abgeordnete bedarf - nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Diskussionen darüber - einer Änderung. Mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf wird daher eine Klarstellung dahin gehend vorgenommen, dass sämtliche aus Finanzmitteln der Fraktionen gezahlten Zulagen unzulässig sind.