Stand der Einrichtung und Zukunft von Pflegestützpunkten in Thüringen

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Am 24. März 2010 wurde die Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Thüringen erlassen. Deren Bestimmungen sehen die Einrichtung von zunächst je einem Pflegestü tzpunkt in den vier Planungsregionen Thüringens und die zusätzliche Umwandlung des Pilotstü tzpunktes in Jena zu einem Pflegestü tzpunkt gemäß § 92c des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) vor, um den Bedarf und Nutzen einschätzen zu können. Der § 92c Abs. 1 SGB XI fordert die Einrichtung innerhalb von sechs Monaten nach der Bestimmung durch die oberste Landesbehörde bzw. bei Nichtzustandekommen der hierfür erforderlichen Verträge innerhalb von drei Monaten. Neben der Umwandlung des Pflegestü tzpunktes in Jena ist bisher nur ein weiterer in Nordhausen eingerichtet worden.

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