Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

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Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung deckt vor allem die Aufwendungen für Hilfen in den Bereichen Wohnen und Arbeitsleben ab. Die Bewilligung und Ausreichung wird von den Kommunen getragen. Der Bundesrat hat sich in einer Entschließung "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes" (Bundesratsdrucksache 282/12 - Beschluss -) vom 22. März 2013 zur Reform der Eingliederungshilfe geäußert. Noch in dieser Legislaturperiode soll ein neues Bundesleistungsgesetz dazu erarbeitet und in Kraft gesetzt werden. Notwendig sind aber bereits jetzt eine kommunale Entlastung und zügigere Gesetzgebungsschritte zur Übernahme eines Kostenanteils durch den Bund. Dies kommt vor allem strukturschwachen Kommunen zugute.

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