Stand der Ausweisungen der Naturschutzgebiete "Harzfelder Holz" und "Pfaffenköpfe" im Landkreis Nordhausen

Bild zur News

Laut Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz vom 5. Juni 2013 (Nr. 9/2013, Jahrgang 23) beabsichtigt das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) als obere Naturschutzbehörde den Erlass einer Rechtsverordnung zur endgültigen Unterschutzstellung der Naturschutzgebiete "Harzfelder Holz" und "Pfaffenköpfe" im Landkreis Nordhausen. Die Ausweisung des Naturschutzgebietes "Harzfelder Holz" betrifft die Gemarkungen Rüdigsdorf und Petersdorf der Stadt Nordhausen, die Gemarkung Buchholz der Gemeinde Buchholz, die Gemarkung Neustadt der Gemeinde Neustadt sowie die Gemarkung Harzungen der Gemeinde Harzungen. Die Ausweisung des Naturschutzgebietes "Pfaffenköpfe" betrifft die Gemarkungen Petersdorf, Leimbach und Steigerthal der Stadt Nordhausen sowie die Gemarkung Buchholz der Gemeinde Buchholz. Gemäß § 21 Abs. 2 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) wurden die Entwürfe der Verordnungen und die dazugehörigen Karten ab dem 13. Juni 2013 für die Dauer eines Monats im Landratsamt des Landkreises Nordhausen öffentlich ausgelegt. Zudem fand am 27. Juni 2013 in Neustadt/Harz ein Informationsabend zu den auszuweisenden Naturschutzgebieten statt. Zuletzt hatte die Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV), Inge Klaan, im Rahmen eines Gesprächs mit Vertretern verschiedener Bürgerinitiativen gegen den Gipsabbau in Nordthüringen am 13. Dezember 2013 in Nordhausen-Rüdigsdorf geäußert, dass das TLVwA für das geplante Naturschutzgebiet "Harzfelder Holz" mit einem Abschluss des Verfahrens bis Ende des Jahres 2013 rechnet.