Anregung der Überprüfung von Liedtexten der Gruppe "Frei.Wild" durch Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert

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Mit Schreiben vom 12. November 2013 wandte sich der unter dem Pseudonym Thomas Kuban bekannte Journalist bundesweit an das für den Jugendschutz zuständige Bundesministerium und die entsprechenden Landesministerien sowie an die einzelnen im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen, um auf die Liedtexte der Deutschrock-Band "Frei.Wild" hinzuweisen, die nach Ansicht des Journalisten aggressiven Nationalismus, völkisches Gedankengut und Hass auf Andersdenkende verbreitet, Gewalt verherrlicht, mit geschichtsrevisionistischen Anspielungen arbeitet und antisemitische Stereotype bedient. Gleichzeitig teilte er mit, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Lieder und Tonträger von "Frei.Wild" bisher nicht auf eine Indizierung hin überprüft habe, da hierzu gemäß § 21 Jugendschutzgesetz ein Antrag oder eine Anregung einer hierfür zuständigen Stelle erforderlich sei. Beispielhaft fügte dieser sieben Liedtexte samt seiner Interpretation und Bewertung an. Medienberichten zufolge hat am 13. November 2013 die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert, darüber informiert, dass sie die "Anregung, dass bestimmte Textstellen von Liedern der Band 'Frei.Wild' jugendgefährdend sein könnten, sehr ernst nehme", daher eine "Prüfung der entsprechenden Textpassagen durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) angeregt" und über die "zuständige Abteilung, Jugend, Familie, Sport, Landesjugendamt auf den Weg bringen lassen" habe. Auf der Homepage des Thüringer Landesverbands der SPD wurde am 21. November 2013 die Mitteilung veröffentlicht, dass Frau Ministerin Taubert eine Prüfung des Liedes "Rache muss sein" veranlasst habe. Laut einem Bericht von Zeit online (www.zeit.de) vom 3. Dezember 2013 hat die BPjM das Indizierungsverfahren gegen einen Song der Gruppe "Frei.Wild" eingestellt, da die in dem Prüfauftrag des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit genannten Internetseiten nicht mehr abrufbar seien, weshalb sich die BPjM nicht mit den Inhalten des Liedtextes befasst habe.