Einsatz von gebietsfremden invasiven Arten in der Stadt- und Grünplanung

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In vielen Gemeinden und Städten Thüringens sind in den vergangenen Jahren Baum- und Straucharten gepflanzt worden, die vom Bundesnaturschutzamt als gebietsfremde invasive Arten eingestuft werden. Als Begründung hierfür dienen oft funktionelle Vorteile dieser Arten, wie Resistenz gegen Trockenheit, Krankheiten, Schädlinge, Streusalz u.a. Zu diesen Arten gehören der Götterbaum (Ailanthus altissima), die Gemeine Robinie (Robinia pseudoacacia), die Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina), die Gewöhnliche Schneebeere (Symphoricarpos albus) und weitere. Das Ausbringen dieser gebietsfremden Pflanzen in der freien Natur ist nach § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich genehmigungspflichtig, jedoch bestehen zurzeit offenbar keine gesetzlichen Einschränkungen bei der Anpflanzung innerhalb von Siedlungsgebieten.