Persönliche Freiheiten verteidigen, Datenschutz wahren - Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger entsprechend der Verfassung des Freistaats Thüringen gewährleisten

Bild zur News
Um ihrer verfassungsmäßigen Pflicht nachzukommen, soll die Landesregierung durch diesen Antrag veranlasst werden, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Grundrechte gemäß der Artikel 6 und 7 der Verfassung des Freistaats Thüringen zu wahren, über ihre Tätigkeit umfassend zu berichten und eine möglichst umfassende parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten.
Schlagworte