Vollzug der Energieeinsparverordnung - Verankerung in der Thüringer Bauordnung

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Der Gesetzentwurf der Thüringer Bauordnung sieht den Nachweis des Wärmeschutzes (§ 65) im Gegensatz zur alten Fassung nicht vor. Schon der Rechnungshof stellte fest, dass es in größeren Kommunen Mängel bei der Umsetzung der Energieeinsparverordnung gibt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage zum Vollzug der Energieeinsparverordnung (Drucksache 5/3112) verwies die Landesregierung auf die geplante Überarbeitung der Zuständigkeitsverordnung. Außerdem kündigte sie an, die Kommunen bei der Behebung der Probleme zu unterstützen. Die vom Deutschen Bundestag verabschiedete neue Energieeinsparverordnung sieht zur Kontrolle der Einhaltung der Energieeinsparverordnung Stichprobenkontrollen vor.