Finanzvermögen-Staatsvertrag und Finanzierung der Sanierungsarbeiten der Wismut GmbH in Thüringen

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Am 25. April 2013 hat der Bundestag dem Finanzvermögen-Staatsvertrag zwischen dem Bund, den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin zugestimmt. Die Aufteilung des Finanzvermögens zwischen Bund und Ländern wurde damit abschließend und vollständig geregelt. Darüber hinaus regelt der Finanzvermögen-Staatsvertrag auch die Finanzierung der weiteren Sanierungsarbeiten der Wismut GmbH in den ehemaligen Uran-Bergbaurevieren in Sachsen und Thüringen. Laut Staatsvertrag werden die Verpflichtungen der Wismut GmbH, insbesondere Sanierungsaufwendungen und die Kosten für Langzeitaufgaben, zukünftig weiterhin durch den Bundeshaushalt getragen. Für die noch anstehenden Sanierungsarbeiten einschließlich Langzeitaufgaben in Sachsen und Thüringen hat die Wismut GmbH 2010 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie eine Aktualisierung des Sanierungsprogramms vorgenommen. Die Beurteilung des aktualisierten Sanierungsprogramms stand bei der Antwort auf die Große Anfrage "Der Uranabbau in der DDR und seine Folgen - Sanierung der Wismut- Altstandorte in Thüringen" (Drucksache 5/2821) aber noch aus.