Gesetz zur Änderung des Thüringer Bestattungsgesetzes

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Mit der Regelung wird eindeutig klargestellt, dass festgelegte Waldstücke neben den bisherigen Friedhofsformen in Thüringen nun ebenfalls als Friedhöfe angelegt werden können. Diese bedürfen keiner Einfriedung, aber einer räumlichen Abgrenzung zur Umgebung. Auf ihnen sind nur Urnenbeisetzungen möglich.