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Durch eine Zusammenlegung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen zu einem Bezirk des erlaubnisfreien Aufenthaltes entsprechend § 58 Abs. 6 AsylVfG kann eine Regelung in Thüringen umgesetzt werden, die den erlaubnisfreien Aufenthalt im gesamten Freistaat Thüringen auf der Grundlage des Asylverfahrensgesetzes ermöglicht.