
Vor knapp einem Jahr haben Bundestag und Bundesrat eine Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Seit 1. März ist das neue Gesetz in Kraft getreten. „Aber noch immer zeigt sich die Thüringer Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Novellierung des Thüringer Naturschutzgesetzes konzeptlos“, kritisiert Dr. Frank Augsten, umweltpolitischer Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion, die Ausführungen des Umweltministers.
„Auch ohne Entwurf muss der Landeregierung ein Jahr nach dem Beschluss die Richtung des künftigen Handelns klar sein. Dieser Zeitverzug ist nicht akzeptabel. Beim Zeitpunkt der Novellierung aber auch bei konkreten Fragen bleibt das Ministerium die Antworten schuldig“, sagt Augsten.
Enttäuscht zeigt sich der Grünenpolitiker auf die Antwort bezüglich der Anforderungen an Sicherheitsabständen beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu Naturschutzgebieten und zu Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete). „Thüringen sieht hier keinen Reglungsbedarf. Dies steht im krassen Widerspruch zur Gentechnikpolitik im Landwirtschaftsbereich, wo sich die Landesregierung aktiv gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen einsetzt.“ Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigt an, das Thema im Umweltausschuss aufzurufen, um mehr Klarheit zu bekommen.