Auswirkungen der Optionspflicht in Thüringen

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Im Jahr 2013 werden die ersten jungen Menschen mit den gravierenden Folgen der sogenannten Optionspflicht konfrontiert. Bis zu ihrem 23. Geburtstag müssen diese nachweisen, dass sie aus ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit entlassen wurden, um die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu können. Die optionspflichtigen Menschen verlieren automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird, die zuständige Behörde keine Genehmigung zur Beibehaltung ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit erteilt hat oder eine Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde unterbleibt. Mehrere Studien1 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weisen zudem auf zahlreiche Probleme im Zusammenhang mit der Optionspflicht hin. Zuständig für die Durchführung des Optionsverfahrens sind die Länder.