
Das Thüringer Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes beschlossen. Während Minister Reinholz die bewährten strengeren Standards im Thüringer Gesetzentwurf gegenüber dem Bundesgesetz betont, bewertet der umweltpolitische Sprecher, Dr. Frank Augsten, die bundesgesetzlichen Reglungen nicht als Messlatte:
„Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist ein aus der Not geborener und fauler Kompromiss. Die Große Koalition aus CDU und SPD hatte es 2009 in letzter Sekunde verabschiedet, nachdem ein einheitliches Umweltgesetzbuch gescheitert war. Die deutlichste Standardabsenkung fand bei den Gewässerrandstreifen statt. Das neue Bundesgesetz sieht hier nur noch einen fünf Meter breiten Streifen vor. Vor diesem Hintergrund sind die Thüringer Regelungen weitreichender, wurden aber bereits durch eine Novellierung des Thüringer Wassergesetzes 2009 verwässert. Die Änderung des § 78 des Thüringer Wassergesetzes war eine umweltpolitische Fehlentscheidung. Die damalige CDU-Alleinregierung hat den Schutz der Gewässerrandstreifen geschwächt. Mit der jetzigen Novellierung wurde die Chance vertan, diese Fehlentscheidung rückgängig zu machen. Der Eintrag von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln ist eines der Hauptprobleme unserer Gewässer, deswegen fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen strengeren Schutz der Uferrandstreifen.“
Statt einer generellen Abstandsregelung von zehn Metern (bei Gewässern erster Ordnung) und fünf Metern (bei Gewässern zweiter Ordnung) gelten in Thüringen seit 2009 für jedes Pflanzenschutzmittel unterschiedliche Einzelfallregelungen.