Auszahlung des Thüringer (Landes-)Erziehungsgeldes

Kleine Anfrage 2219 von Anja Siegesmund und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheitzur Auszahlung des Thüringer (Landes-) Erziehungsgeldes. Angesichts veränderter sozial-, arbeits- und familienpolitischer Rahmenbedingungen sowie der angespannten haushaltspolitischen Lage ist eine Überprüfung der familienpolitischen Leistungen des Freistaats Thüringen erforderlich. Im Fall des Thüringer Erziehungsgeldes kommt die Ankündigung der Bundesregierung
zur Einführung eines Betreuungsgeldes erschwerend hinzu. Anja Siegesmund fragt die Landesregierung, ob das 1993 eingeführte Erziehungsgeld noch seine ursprüngliche Intention erfüllt, in welcher Höhe seit der Einführung des Geldes Mittel an die Empfänger ausgezahlt wurden und inwiefern durch die Auszahlung des Thüringer Erziehungsgeldes bzw. des Landeserziehungsgeldes,
das Armutsrisiko von Kindern empirisch nachweislich kurz-, mittel- oder langfristig reduziert wurde.