Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege

Kleine Anfrage 2078 von Anja Siegesmund und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege. Am 29. April 2004 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Europäische Rat eine Verordnung (EG) Nr. 852/2004 mit allgemeinen Regelungen des neuen EU-Lebensmittelhygienerechts für alle Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind Tagespflegepersonen, die Lebensmittel an Kinder abgeben, ebenfalls als Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer zu betrachten. Sie unterliegen somit der staatlichen Lebensmittelkontrolle. Die EU-Kommission distanziert sich währenddessen von der
Auslegung der EU-Vorschriften durch das Bundesministerium. Zuständig für die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sind jedoch nicht die Bundesbehörden, sondern die Länder. Anja Siegesmund fragt diesbezüglich die Landesregierung nach geplanten Maßnahmen und Richtlinien sowie nach einer Stellungnahme zur erwähnten Verordnung.