Vollzug der Energiesparverordnung

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Kleine Anfrage 1579 von Jennifer Schubert und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie zum Vollzug der Energiesparverordnung. Der energetischen Gebäudesanierung kommt für den Klimaschutz und sparsamen Verbrauch fossiler Ressourcen eine hohe Bedeutung zu. Für Neubau und umfassende Sanierungen regelt die Energieeinsparverordnung (Energieeinsparverordnung), welchen Anforderungen an den Wärmeschutz ein Gebäude zu genügen hat. Die Energieeinsparverordnung von 2002 wurde in 2004, 2006 und 2007 modifiziert, in 2009 neu aufgelegt und die Grenzwerte verschärft. Zur Umsetzung und Einhaltung der Energieeinsparverordnung bedarf es Kontrollen. Jennifer Schubert fragt die Landesregierung, auf welchen Gesetzen die Kontrolle der Einhaltung der Verordnung basiert,  wer in Thüringen für welche Aspekte der Einhaltung zuständig ist und wie die vorgenommenen Veränderungen im Detail aussehen.