Therapeutisches Angebot für traumatisierte Flüchtlinge im Psychosozialen Zentrum sichern

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Viele der in Thüringen lebenden Asylsuchenden und anerkannten sowie geduldeten Flüchtlinge sind aufgrund der erlebten Fluchtgründe aber auch aufgrund des nach der Flucht erlebten traumatisiert, leiden unter einer sogenannten posttraumatischen Belastungsstörung oder sind psychisch stark belastet. Der Wegfall notwendiger Therapien und Beratungen würde zu Krankheitsverfestigungen und zu Folgeerkrankungen führen, die wiederum eine ungleich höhere finanzielle Belastung hervorrufen würden. Aus diesem Grund ist die dauerhafte Etablierung durch eine geeignete Form der institutionellen Förderung des Psychosozialen Zentrums geboten und in Umsetzung der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von AsylbewerberInnen in den Mitgliedsstaaten ebenso notwendig. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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