Werraversalzung

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Werraversalzung - Bestehende Genehmigungen ändern, nachhaltige Verbesserung der Umweltsituation erreichen Salzabwässer, die aus der Kali-Produktion und durch Niederschläge auf den Rückstandshalden entstehen, werden zurzeit von der K+S Kali Aktiengesellschaft (im Antrag K+S abgekürzt) über die Einleitung in die Werra und die Versenkung in den Untergrund in Hessen entsorgt. Diese Entsorgungswege sind mit schwerwiegenden Umweltbelastungen verbunden, die sich auch auf die Anrainerländer von Werra und Weser, insbesondere Thüringen, auswirken. K+S entsorgt seine Salzabwässer auf der Grundlage von bestehenden Genehmigungen, die eine Verschmutzung des Grund- und Oberflächenwassers ermöglichen. Am 30. November 2011 hat das Regierungspräsidium Kassel per Erlaubnisbescheid eine weitere Versenkung von Salzabwässern auf hessischer Seite genehmigt. Bis zum 30. November 2015 kann eine maximale Versenkmenge von 18,4 Mio. m3 in den Untergrund gepresst werden. Gegen diese Genehmigung hat das Thüringer Landesverwaltungsamt eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Aufgrund der Betroffenheit von Thüringen muss klar aufgezeigt werden, ob eine Gefährdung des Grund- und Trinkwassers im Thüringer Landesgebiet besteht. Am 25. Juni 2012 erfolgte die Genehmigung für den Bau einer Rohrleitung nach Neuhof-Philippstal zur weiteren Einleitung von Salzabwässern in die Werra. Wir lehnen eine Rohrleitung zur dauerhaften Entsorgung von Kaliabwässern in die Werra ab. Die Genehmigung einer solchen Leitung darf nur im Rahmen der Gesamtplanung für den Bau einer Pipeline an die Nordsee als erster Bauabschnitt erfolgen. Am 30. November 2012 läuft die Einleitgenehmigung von K+S am Pegel Gerstungen aus. Zurzeit gilt dort ein Grenzwert von 2.500 mg Chlorid pro Liter Flusswasser. Bereits 2009 wurde der Härtegrenzwert von 90° dH verlängert. Infolge der Erneuerung der wasserrechtlichen Genehmigung muss die Thüringer Landesregierung ihren Einfluss geltend machen und eine stufenweise Absenkung des Grenzwertes einfordern. Die stufenweise Absenkung der Grenzwerte bis 2020 auf ein für naturnahe Lebensgemeinschaften verträgliches Niveau durch die Genehmigungsbehörden ist nötig, um einplanbare Vorgaben für K+S zu geben, die den Landtagsbeschlüssen aus Thüringen und Hessen Rechnung tragen. In Zahlen heißt das: Chlorid 75 - 300 mg pro Liter; Kalium 5 - 20 mg pro Liter und Magnesium 20 - 30 mg pro Liter Flusswasser (siehe Runder Tisch Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion: Empfehlung des Runden Tisches vom 9. Februar 2010, S. 32). Die Einführung eines Grenzwertes für die Salzbestandteile von Magnesium und Kalium leitet sich aus den Ergebnissen des Runden Tisches Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion" ab. Inzwischen ist es unstrittig, dass das ungünstige Mg-Ca-Verhältnis, welches aus dem hohen Härtegrenzwert resultiert, deutlich negative Auswirkungen auf den Lebensraum Werra hat. Schon in der 4. Wahlperiode des Thüringer Landtags wurde über den Antrag "Versalzung der Werra nachhaltig reduzieren" beraten und im Landtag dazu ein Beschluss gefasst (vgl. Drucksache 4/3452). Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.