Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes

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In Anbetracht der Schuldenlast, der Neuverschuldung des Freistaates Thüringen und der mittelfristigen Finanzplanung müssen sämtliche Ausgaben des Landes auf Effizienz und Effektivität überprüft werden. Besonders betrifft das jene Leistungen, die die bestehende Gesetzgebung des Bundes ergänzen sollen. Hierzu ist auch das Thüringer Erziehungsgeld zu zählen. Die ursprüngliche Intention der Einführung des Landeserziehungsgeldes war es, die wirtschaftliche Situation der Familien zu verbessern. Kurzfristig konnte dies durch die Gewährung von Erziehungsgeld auch tatsächlich erreicht werden. Diese Art der Familienförderung stellt jedoch weder gesamtwirtschaftlich noch für die Familien eine nachhaltige Politik dar. Studien zur Wirksamkeit des Thüringer Erziehungsgeldes liegen nicht vor. Eine wirtschaftlich stabile Situation von Familien und eine effektive Bekämpfung von Kinderarmut können nur über gesicherte Arbeitsverhältnisse der Eltern und hochwertige Bildungsangebote für die Kinder garantiert werden. Mit dem Gesetzentwurf wird das Thüringer Erziehungsgeld in seiner bisherigen Form aufgehoben und Direktzahlungen an die Eltern abgeschafft. Dadurch kann die Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und mithin die frühkindliche Bildung verbessert werden. Das Thüringer Erziehungsgeld kostete den Freistaat Thüringen in den vergangenen Jahren zwischen 34 und 37 Millionen Euro jährlich. Durch die Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes ist nicht mit einer deutlichen Reduzierung dieser Summe zu rechnen, da die Betreuungsquote bei den Ein- bis Zweijährigen signifikant geringer ausfällt als bei älteren Kindern. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass mehr Eltern das Thüringer Erziehungsgeld in Anspruch nehmen werden als bisher. Der Haushalt würde durch die Abschaffung des Erziehungsgeldes um mindestens 20 bis 25 Millionen Euro jährlich entlastet werden können. Der vollständige Gesetzentwurf ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.