Nachhaltiger Strombezug des Freistaates

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Die Landesregierung wird aufgefordert: 1. dem Landtag zur nächsten Plenarsitzung über alle bestehenden Stromlieferverträge ihrer Landesimmobilien, deren Fristen und Stromliefermengen zu berichten; 2. in die Ausschreibungen der nächsten Stromlieferverträge folgende Kriterien aufzunehmen: - kompletter Verzicht auf Strom aus Atomenergie, - möglichst hoher Anteil an erneuerbaren Energien. Strom aus erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele. Die Nachfrage der öffentlichen Hand nach Stromlieferungen mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien erhöht den Druck auf Energieerzeuger, entsprechend zu reagieren und weiter in die Erzeugung erneuerbarer Energien zu investieren. Die Landesregierung hat bei der Vergabe der Stromlieferung für ihre landeseigenen Immobilien die Möglichkeit, bestimmte Kriterien festzulegen. Diese müssen im Sinne einer erhöhten Nutzung erneuerbarer Energien so beschaffen sein, dass Stromlieferer einen möglichst hohen Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien anbieten. Der Koalitionsvertrag formuliert mit der Nutzung erneuerbarer Energien für die Landesgebäude genau dieses Ziel. Der Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.