Abruf von Mitteln im Zusammenhang mit dem Mauergrundstücksgesetz (MauerG)

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Nach § 5 über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an frühere Eigentümer ist ein Fonds zur Förderung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zwecken in den in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebieten errichtet worden, zu denen auch Thüringen gehört. Dem Fonds werden für seine Aufgaben gemäß § 5 in Verbindung mit der hierzu ergangenen Mauergrundstücksverordnung (MauerV) die Einnahmen aus der Veräußerung von Mauer- und Grenzgrundstücken zur Verfügung gestellt. Seit dem Sommer 2009 stehen für Thüringen 1.222.500 € zur individuellen Förderung von Projekten zur Verfügung.