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Das Eigentum an Grund und Boden erstreckt sich grundsätzlich unbegrenzt in die Tiefe. Rechtliche Schranken hinsichtlich seiner Nutzung ergeben sich aus verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen. Im Mineralrohstoffgesetz (MinroG) wird zwischen "bergfreien", "bundeseigenen" und "grundeigenen" mineralischen Rohstoffen unterschieden.
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